Honorar
Grundlage: GbüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) von 1985 (in € ab 2002) sowie
LVKH (Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie) von 2011.
Für erbrachte Leistungen wird das Honorar jeweils im Anschluss an die Behandlung entrichtet.
Beachten Sie bitte, daß das Honorar sich aus dem Zeitaufwand der Fallaufnahme bzw. Folgekonsultation und meiner anschließenden Fallbearbeitung (mit Arzneimittelwahl) zusammensetzt.
der klassischen Homöopathie (ca. 120 min)
Ihre Arzneimittelkosten belaufen sich i.d.R. um die 2,00 (bis 10,00) € monatlich bzw. im Behandlungszeitraum. Kurze telefonische Informationen im Behandlungszeitraum sind kostenfrei (d.h. vom aktuellen Termin bis zum Folgetermin).
Je nach Vertrag übernehmen private Krankenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen oder Beihilfe anteilig die Kosten einer Sitzung. Wenden Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn an Ihren Versicherungsträger.
Hinweis: Erfolgt bei Verhinderung zum Termin bis 9:00 Uhr morgens am Behandlungstag keine Absage, fallen die Honorarkosten in voller Höhe an. (Ausserhalb der Behandlungszeiten sind Anrufbeantworter bzw. Rufumleitung geschaltet.)